Die zitierte Verfassungsbestimmung fordert auch „bestmögliche Entwicklung“ für unserer Kinder und Jugendlichen ein. Gleichzeitig werden Schulen monatelang zugesperrt, unter verfassungsrechtlich bedenklichen Bedingungen (Maskenpflicht, verpflichtende Eintrittstests…) wieder aufgesperrt und unter massiven Einschränkungen (kaum Sport, kein Singen, geteilte Gruppen…) weitergeführt. Von bestmöglicher Entwicklung kann also keine Rede sein. Auch im außerschulischen Bereich haben Kinder und Jugendliche durch eingeschränkte Sozialkontakte, verschlossene Jugendzentren und Sporthallen, abgesagte Theaterstücke und verschobene Konzertproben massiv zu leiden.