
Kinder haben Rechte! Wir feiern in diesem Jahr 10 Jahre Kinderrechte in der österreichischen Verfassung. 2011 wurde nämlich vom Nationalrat das Verfassungsgesetz über die Rechte der Kinder beschlossen, welches in Artikel 1 festlegt, dass das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen eine vorrangige Erwägung sein muss.
Zu feiern gibt es trotzdem nichts: Die Corona-Krise - die erste ernsthafte Nagelprobe für die Bedeutung dieses Verfassungsgesetzes - zeigt, dass Kinder und Jugendliche bei staatlichen Entscheidungen Nachrang und - nicht wie es die Verfassung fordert - Vorrang haben.

Die zitierte Verfassungsbestimmung fordert auch „bestmögliche Entwicklung“ für unserer Kinder und Jugendlichen ein. Gleichzeitig werden Schulen monatelang zugesperrt, unter verfassungsrechtlich bedenklichen Bedingungen (Maskenpflicht, verpflichtende Eintrittstests…) wieder aufgesperrt und unter massiven Einschränkungen (kaum Sport, kein Singen, geteilte Gruppen…) weitergeführt. Von bestmöglicher Entwicklung kann also keine Rede sein. Auch im außerschulischen Bereich haben Kinder und Jugendliche durch eingeschränkte Sozialkontakte, verschlossene Jugendzentren und Sporthallen, abgesagte Theaterstücke und verschobene Konzertproben massiv zu leiden.

Wir wollen bei aller Kritik nicht vergessen, dass das Verfassungsgesetz über die Rechte der Kinder im Falle einer Pandemie Einschränkung der Kinderrechte zulässt. Diese Einschränkungen müssen allerdings zielführend im Sinne des Gesundheitsschutzes und verhältnismäßig gegenüber dem Schaden sein, den sie bei Kindern und Jugendlichen anrichten.
Wie jüngste Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zeigen, scheitert unsere Regierung in hohem Maße an dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung.
